Gesetzlich Krankenversicherte die sich für einen sog. Wahltarif innerhalb ihrer gesetzlichen Krankenkasse entschieden haben, mussten bislang für 18 Monate in diesem Tarif verbleiben und konnten weder in eine andere gesetzliche Krankenversicherung noch in eine private Krankenversicherung innerhalb dieser Bindefrist wechseln.

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Ja! Obwohl Kinder  in der Regel noch keinen Bedarf an  Zahnersatz haben, entstehen hier oftmals hohe Kosten durch eine kieferorthopädische Behandlung. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten einer solchen Behandlung nicht in jedem Fall.

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Die 2007 beschlossene Frist  für besserverdienende Arbeitnehmer  zum Wechsel in die private Krankenversicherung soll ab dem  31.12.2010 aufgehoben werden.

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Wartezeiten bedeuten, dass man in den ersten Monaten ab Versicherungsbeginn keine Leistungen erhält. Das heißt, Sie haben zwar einen gültigen Vertrag, für Kosten die in den ersten 3 bzw. 8 Monaten anfallen, erhalten Sie aber keine  Rückerstattung.

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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Gesetze können aber jederzeit geändert werden. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist dadurch Jahr für Jahr geschrumpft.

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Gut verdienende Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln.

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Eigentlich gar nichts Neues, ihre Versicherung läuft einfach weiter…
Sicher geistert im Volk die Angst vor unbezahlbaren Versicherungsbeiträgen, gerade im Rentenalter, herum. In der Realität hat der Gesetzgeber dafür schon seit einigen Jahren mit verschiedenen Gesetzgebungen vorgesorgt.

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…natürlich eine, die NICHTS kostet und ALLES bezahlt!

In der Realität gibt es das leider nicht und so muss sich der Kunde mühsam durch das breitgefächerte Angebot von Tarifen mit unterschiedlichen Preisen und Leistungen kämpfen. Zudem ist es als Laie nicht einfach zu wissen, worauf es ankommt.

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Ja!

Wichtig ist hierbei das Einkommen, der versicherungsrechtliche Status und Ihr Alter.

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…wenn man einen Vorteil daraus erzielt.

Dies kann ein Leistungsvorteil, ein finanzieller Vorteil oder beides zusammen sein.

In der Regel lohnt es sich für Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Einkommens von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind.

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